
» CE-Kennzeichnungen
CE heißt Communautés Europeennes – Europäische Gemeinschaften. Mit dieser Abkürzung werden u.a. Bauprodukte gekennzeichnet, die den harmonisierten europäischen Produktnormen entsprechen.
Das CE-Zeichen ist weder ein Herkunftszeichen noch ein Qualitätszeichen. Es darf nur dann für die Kennzeichnung des Produktes verwendet werden, wenn das Produkt der Bauproduktenrichtlinie (BPR) entspricht. Es stellt sicher, dass das Produkt EU-weit ohne Einschränkungen in Verkehr gebracht werden darf. Allerdings kann es aufgrund nationaler Besonderheiten zu zusätzlichen Anforderungen bei der Verwendung der Produkte kommen. In Deutschland wird dies in der Bauproduktenrichtlinie bekannt gegeben.
Das CE-Zeichen ist die Erklärung des Herstellers, dass das Produkt mit der zugrunde liegenden Produktnorm übereinstimmt.
Mit der Einführung der harmonisierten europäischen Normen (hEN) für Glasprodukte wurden die entsprechenden nationalen DIN-Normen abgelöst.
Generell haben die neuen Normen für Glas gemeinsame Merkmale:
- Es wird ein Qualitätsmanagement-System gefordert,
- es werden Qualitätsmerkmale vorgeschrieben und
- Qualitätsprüfungen festgelegt.
| Produktnorm | Zeitpunkt der Einführung: |
| Basiserzeugnis aus Kalk-Natronsilikatglas gem. EN572-9 | 01.09.2006 |
| Beschichtetes Glas gem. EN1096-4 | 01.09.2006 |
| Vorgespanntes Einscheibensicherheitsglas gem. EN12150-2 | 01.09.2006 |
| Teilvorgespanntes Kalknatronglas gem. EN1863-2 | 01.09.2006 |
| Mehrscheiben-Isolierglas gem. EN1279-5 | 01.03.2007 |
| Heißgelagertes vorgespanntes Einscheibensicherheitsglas gem. EN14179-2 | 01.03.2007 |
| Verbundsicherheitsglas gem. EN 14449 | 01.03.2007 |
Im Downloadbereich können die einzelnen CE-Kennzeichnungen nach Firmen gegliedert eingesehen und heruntergeladen werden.